AGB

AGB Yoga-Hof, Stand 1. April 2019

 

§1 Leistungen,

Mitgliedschaften verlängern sich nach Ende der vertraglichen festgelegten Laufzeit automatisch von Monat zu Monat, wenn nicht gemäß § 2 „Kündigungen“ gekündigt wurde.

Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Laufzeit kündbar. Die Kündigung hat schriftlich an obige Adresse zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch von Monat zu Monat.

Bei Mitgliedschaften mit monatlicher Zahlungsweise sind die Beiträge jeweils am Monatsanfang durch Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren zu zahlen.

Im Falle einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift erhebt Yoga Hof eine Bearbeitungsgebühr von 5 €.

Bei Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft/ Punktekarte sofort eingefroren werden und nach der Schwangerschaft wieder in Anspruch

genommen werden. Das Einfrieren der Mitgliedschaft muss schriftlich per Mail im Vorfeld beantragt werden.

Alle Karten sind personengebunden und nicht auf eine andere Person übertragbar. Bezahlte, aber nicht oder nur teilweise benutzte Einheiten, können beim Kauf einer neuen Karte mit übernommen werden - ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nicht.

 

§2 Kündigungen

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Jede Kündigung muss schriftlich an die oben genannte Adresse erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung ist nur im Falle einer Verletzung, Krankheit (Attest) oder einem Umzug möglich.

 

§3 Mitgliedspause / Krankheit

Eine Mitgliedspause ist einmal jährlich über einen Zeitraum von 4 Wochen möglich. Diese muss zuvor schriftlich eingereicht werden. Bei Krankheit von mindestens 2 Wochen und Vorlage eines ärztlichen Attests kann die Mitgliedschaft um diesen Zeitraum verlängert werden.

 

§4 Haftung

Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen des Mitglieds, insbesondere von Kleidung, Wertgegenständen und Geld wird die Haftung für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Yoga-Hof haftet nicht für vom Mitglied ausschließlich selbst verschuldeten Unfälle. Für gesundheitliche Schäden durch unsachgemäße Gerätebenutzung wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Schäden, die das Mitglied an Yoga-Hof verursacht, sind vom Mitglied zu ersetzen. Yoga Hof haftet für eine ordnungsgemäße Funktion der von uns zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände. Den Anweisungen des Lehrers ist Folge zu leisten. Bekannte akute oder chronische Erkrankungen sind dem jeweiligen Lehrer vor dem Unterricht mitzuteilen.

In allen Fällen, in denen Yoga-Hof abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen – auch aus unerlaubter Handlung – zum Schadensersatz verpflichtet ist, haftet es nur so weit, wie dem Yoga-Hof oder seinen Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für die Nutzung der vom Yoga-Hof angebotenen Leistungen verlangt Yoga-Hof, bei folgenden Gegenanzeigen vor Trainingsbeginn einen Arzt oder Spezialisten aufzusuchen und sich die Unbedenklichkeit bescheinigen zu lassen: Schwangerschaft, künstliche Befruchtung, östrogenbedingte Krebserkrankungen, akute Endiometriose, Bluthochdruck, Thrombose, Herz- und / oder Arterienprobleme, frische Wunden (beispielsweise als Folge einer Operation), Kunstprothesen, Diabetes, Epilepsie, Entzündungen, akute Migräne, Herzschrittmacher,

Tumore, künstliche Implantate (wie insbesondere künstliche Gelenke, Schrauben, Stifte, Platten, etc.)

 

§5 Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten

Yoga-Hof behält sich vor, das Kursangebot bzw. die Öffnungszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungs- und Wartungsarbeiten. Yoga Hof ist berechtigt, innerhalb jedes Kalenderjahres bei Umbauarbeiten o. ä. organisatorischen Gründen bis zu zwei Wochen und auch bei maximal zehntägigen Betriebsferien, die frühzeitig per Aushang bekanntgegeben werden, zu schließen, ohne dass dadurch die Zahlungsbedingungen berührt werden.

 

§6 Daten des Mitgliedsbeitrag

Änderungen der Anschrift und der Bankverbindung des Mitglieds sind Yoga-Hof unverzüglich mitzuteilen.

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